Кто должен представлять Einkommensteuererklärung
Die Steuerklassenkombination 3/5 ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse 3 ca. 60 % und der Ehegatte mit Steuerklasse 5 ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Das hat zur Folge, dass der Steuerabzug bei der Steuerklasse V im Verhältnis höher ist als bei den Steuerklassen 3 und 4. Dies beruht auch darauf, dass in der Steuerklasse 5 der für das Existenzminimum stehende Grundfreibetrag nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse 3 berücksichtigt wird. Entspricht das Verhältnis der tatsächlichen Arbeitslöhne nicht der gesetzlichen Annahme von 60:40, so kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Aus diesem Grund besteht bei der Steuerklassenkombination 3/5 die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
