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Можно ли работать на нескольких базисах?(небен-джобах)
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в ответ Qvazar1987 10.02.14 13:21, Последний раз изменено 10.02.14 13:31 (Herzog)
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Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber.
Bei der Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Minijobs darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen.
Ein Arbeitnehmer, der bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann daneben noch einen 450-Euro-Minijob ausüben.
www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/06...
Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber.
Bei der Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Minijobs darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen.
Ein Arbeitnehmer, der bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann daneben noch einen 450-Euro-Minijob ausüben.
www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/06...
