русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Wirtschaft und Finanzen

Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?

16.01.14 13:07
Re: Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?
 
  terterion завсегдатай
""Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzuzeigen (vgl. § 13 Nr. 14 ErbStG)" - Das ist eine Steuerbefreiungsvorschrift und hat mit dem § 30 nichts zu tun"
в добавок инфы из баварии лови разъяснение по этой теме из саарландa:
"Eine Anzeige erübrigt sich, wenn der Erwerb auf einem
gerichtlich oder notariell eröffneten Testament beruht; das
gilt jedoch nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebs-
vermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht in
einer Depotbank verwaltet werden, oder Auslandsvermö-
gen gehört. Die Anzeigepflicht entfällt außerdem bei
Schenkungen, die von einem Notar beurkundet werden,
also z.B. bei Grundstücksschenkungen. Bei den „üblichen
Gelegenheitsgeschenken“, die ausdrücklich von der Steuer
freigestellt sind, ist nur in Grenzfällen eine Anzeige abzu-
geben.
"
-- Saarland - Ministerium der Finanzen
saarland.de/dokumente/ressort_finanzen/Flyer_ERBSCHAFT_Druckvers_neu.pdf
 

Sprung zu