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Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?

15.01.14 18:30
Re: Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?
 
  terterion завсегдатай
повтор: nicht sämtliche Erwerbsvorgänge anzuzeigen sind. Auf eine Anzeige könne verzichtet werden, wenn einwandfrei und klar feststehe, dass der Erwerb weder gegenwärtig eine Schenkungsteuerpflicht auslöse noch später im Zusammenhang mit der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG als Vorerwerb bedeutsam werden könne. Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzuzeigen (vgl. § 13 Nr. 14 ErbStG). Andererseits sind darüber hinausgehende Geldzuwendungen anzeigepflichtig, auch wenn sie nicht über den persönlichen Freibetrag hinausgehen.
однако: ein Verstoß gegen den § 30 ErbStG nicht mit irgendwelchen Sanktionen belegt ist, sofern dabei nicht auch Steuern verkürzt werden.
 

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