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Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?

14.01.14 15:41
Re: Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?
 
Steuerberatung постоялец
Steuerberatung
Nicht desto trotz ist Gesetzeswortlaut immer stärker als jegliche Kommentare und Gerichtsentscheidungen (hierbei muss man beachten, dass der BverfG den Gesetzesgeber nicht verpflichtet hat das Gesetz neu zu fomulieren!). Ferner ist in der Gesetzesbegründung klar und eindeutig geschrieben, dass der Gesetzgeber will, dass jede steuerbare Angelegenheit angezeigt werden soll.
Wenn der Gesetgeber was anderes gewollt hätte, so würde er das Gesetz anders formulieren. Bspw.: eine Grenze bis zu der man keine Anzeigen machen muss oder ähnliches. Das hat er nicht gemacht, weil er das nicht gewollt hat.
Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung das die Gesetze so zu befolgen sind, wie diese geschrieben sind solange die nicht geändert oder aufgehoben werden. Die Literaturmeinungen sind sehr gut und helfen auch oft, jedoch würde ich niemandem empfehlen sich auf eine oder mehrere Literaturmeinungen zu verlassen und dabei gegen die Gesetze verstoßen!
 

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