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Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?

10.01.14 11:42
Re: Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?
 
  terterion завсегдатай
"Neben dieser gesetzlich normierten Einschränkung ist der zu weit gefasste Wortlaut des § 30 Abs. 1 ErbStG durch Auslegung einzuschränken. Die Anzeigepflicht erfasst dem Wortlaut nach jeden Erwerb nach § 1 ErbStG, also jeden steuerbaren Erwerb unabhängig von der Steuerpflicht. § 30 Abs. 1 ErbStG würde die Anzeige aller Spenden an gemeinnützige Organisationen und auch der (steuerbaren, wenngleich steuerbefreiten) Gelegenheitsgeschenke erzwingen und damit den Kindern auferlegen, eine Liste ihrer Weihnachtsgeschenke an das FA zu senden (Meincke, ErbStG, § 30 Rz. 6). Eine Einschränkung der Norm durch teleologische Reduktion ist geboten: Nach h.M. entfällt die Anzeigepflicht, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Steuerpflicht entstanden ist (TGJ § 30 Rz. 3)."
 

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