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Переезд в Германию, работа в России
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terteron2 гость
in Antwort Город Хамм 04.10.13 13:18
"Arbeitet ein in Deutschland wohnender Beschäftigter für ein ausländisches Unternehmen von zu Hause aus, so ist der Beschäftigungsort sein Wohnort. Damit gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht. Folglich besteht Sozialversicherungspflicht nach deutschen Grundsätzen. Das Problem ist in dem Fall, dass der Arbeitgeber außerhalb der Geltung des deutschen Sozialgesetzbuchs sitzt und somit für die deutschen Behörden nicht ohne Weiteres "greifbar" ist.
In solchen Fällen gelten die Sonderregelungen für "exterritoriale" Beschäftigte. Hat der Arbeitgeber seinen Sitz außerhalb Deutschlands und kommt er seinen Arbeitgeberpflichten (Meldungen, Beitragsnachweis, Beitragszahlung) nicht nach, muss der Beschäftigte diese übernehmen. Er erhält damit einen automatischen Erstattungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber für dessen Beitragsanteil (§ 28m SGB IV). Die Einzugsstellen (Krankenkassen) unterstützen dabei."
In solchen Fällen gelten die Sonderregelungen für "exterritoriale" Beschäftigte. Hat der Arbeitgeber seinen Sitz außerhalb Deutschlands und kommt er seinen Arbeitgeberpflichten (Meldungen, Beitragsnachweis, Beitragszahlung) nicht nach, muss der Beschäftigte diese übernehmen. Er erhält damit einen automatischen Erstattungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber für dessen Beitragsanteil (§ 28m SGB IV). Die Einzugsstellen (Krankenkassen) unterstützen dabei."