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Pa. местный житель
в ответ Pa. 05.09.13 18:49
Отвечу хорошему человеку сам. 

В ответ на:
Diese Möglichkeit ist derzeit der einzige Weg, eine persönliche Haftung der Gesellschafter
auszuschließen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall von vornherein, durch eine ausdrück-
liche oder stillschweigende individuelle Vereinbarung über die Haftungsbeschränkung infor-
miert, so dass auch unter dem Aspekt des Verkehrsschutzes keine Bedenken bestehen.
Problematisch ist allein, ob sich ein solcher Haftungsausschluss in der Praxis durchsetzen
lässt. Während dies im Rahmen von Vertragsverhandlungen über ein großes Projekt - man
denke an Bauherrengemeinschaften - durchaus üblich ist, wird ein derartiger Haftungsaus-
schluss bei alltäglichen Geschäften nur schwer durchsetzbar sein. Eine Haftungsbeschrän-
kung in Form von allgemeinen Geschäftsbedienungen ist dagegen wegen Verstoßes gegen
§ 307 BGB nicht möglich
Diese Möglichkeit ist derzeit der einzige Weg, eine persönliche Haftung der Gesellschafter
auszuschließen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall von vornherein, durch eine ausdrück-
liche oder stillschweigende individuelle Vereinbarung über die Haftungsbeschränkung infor-
miert, so dass auch unter dem Aspekt des Verkehrsschutzes keine Bedenken bestehen.
Problematisch ist allein, ob sich ein solcher Haftungsausschluss in der Praxis durchsetzen
lässt. Während dies im Rahmen von Vertragsverhandlungen über ein großes Projekt - man
denke an Bauherrengemeinschaften - durchaus üblich ist, wird ein derartiger Haftungsaus-
schluss bei alltäglichen Geschäften nur schwer durchsetzbar sein. Eine Haftungsbeschrän-
kung in Form von allgemeinen Geschäftsbedienungen ist dagegen wegen Verstoßes gegen
§ 307 BGB nicht möglich