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Открытие предприятия

05.09.13 18:49
Re: Открытие предприятия
 
  Pa. местный житель
Pa.
in Antwort JurijT07 05.09.13 16:03, Zuletzt geändert 05.09.13 18:50 (Pa.)
В ответ на:
2. Haftung der Gesellschafter auch mit dem Privatvermögen
Für die Gesellschafter entstehen im Rahmen der Tätigkeit einer GbR zahlreiche Verpflich-
tungen, und zwar zum einen aufgrund des Gesetzes, z.B. bei Vertragsverletzungen oder
unerlaubten Handlungen, zum anderen aufgrund rechtsgeschäftlicher Verpflichtung. Rechts-
geschäftliche Verpflichtungen entstehen, indem die Gesellschafter selbst oder vertreten
durch andere, Verträge abschließen. Die Besonderheit bei der GbR besteht darin, dass nicht
nur die Gesellschaft selbst, sondern auch die Gesellschafter als Träger dieser Verpflichtun-
gen in Betracht kommen, da die GbR nur als teilrechtsfähig angesehen wird. Die Gesell-
schafter werden selbst verpflichtet, also auch durch die anderen Gesellschafter und haften
nicht nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen, sondern mit ihrem gesamten Privat-
vermögen
.
3. Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ v. 27.09.1999 AZ II ZR371/98) lässt sich eine
Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen nur durch eine ausdrückliche indi-
viduelle Vereinbarung
mit dem Geschäftspartner erreichen. Andere Möglichkeiten sind nach
der Auffassung des BGH nicht geeignet, eine wirksame Haftungsbeschränkung herbeizufüh-
ren.

И кто подпишется под договором снятия ответсвенности с противоположной стороны в случае "проблем"?
 

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