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elterngeld und verdienst?

28.06.13 11:17
Re: elterngeld und verdienst?
 
Zireael местный житель
Zireael
in Antwort Wild_thing 26.06.13 22:14
§1 BEEG:
В ответ на:
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1.einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
(...)
(6) Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt oder sie eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist und nicht mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreut.
(...)

Если вы работаете больше 30 часов в неделю (даже получая меньше 75% от прежней зарплаты), вы являетесь занятой на полную ставку и не имеете права на эльтернгельд.
 

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