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elterngeld und verdienst?
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in Antwort зааайка 26.06.13 17:25
В ответ на:
Das Ministerium kommt ihnen entgegen: Wenn die Höhe des Einkommens während der Elternzeit 75 Prozent des vorherigen Einkommens nicht überschreitet, hat man auch als Selbstständiger Anspruch auf 300 Euro Mindestelterngeld.
Das Ministerium kommt ihnen entgegen: Wenn die Höhe des Einkommens während der Elternzeit 75 Prozent des vorherigen Einkommens nicht überschreitet, hat man auch als Selbstständiger Anspruch auf 300 Euro Mindestelterngeld.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/nebenjob.html
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