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Счет из Италии, но без НДС
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fsn коренной житель
in Antwort Band 30.04.13 17:57
В ответ на:
Бред 1
Бред 1
что бы больше не умничали,вот читайте сами
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/index_de.htm
а именно вот это,думаю переводить не надо на русский?
В ответ на:
MwSt auf Gegenstände, die in andere Mitgliedstaaten geliefert werden
Da es an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten keine Steuerkontrollen mehr gibt, wird die MwSt auf Gegenstände, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen geliefert werden, auch nicht beim Überqueren dieser "Binnengrenzen" erhoben.
Von einem Steuerpflichtigen in einem Mitgliedstaat an einen Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat gelieferte Gegenstände unterliegen im Abgangsland dem Nullsatz (d.h. sie sind mit Recht auf Vorsteuerabzug von der MwSt befreit). Bei einer solchen "innergemeinschaftlichen Lieferung" muss der Kunde seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer angeben, die über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) überprüft werden kann.
Die MwSt für die gelieferten Gegenstände ist in dem Mitgliedstaat zu zahlen, in dem sie ankommen: Hier stellt die innergemeinschaftliche Lieferung einen "innergemeinschaftlichen Erwerb" dar, für den der Kunde die MwSt zu dem in seinem Land, dem "Bestimmungsland" geltenden Satz zahlen bzw. im Rahmen seiner regelmäßigen MwSt-Erklärung angeben und verrechnen muss.
MwSt auf Gegenstände, die in andere Mitgliedstaaten geliefert werden
Da es an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten keine Steuerkontrollen mehr gibt, wird die MwSt auf Gegenstände, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen geliefert werden, auch nicht beim Überqueren dieser "Binnengrenzen" erhoben.
Von einem Steuerpflichtigen in einem Mitgliedstaat an einen Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat gelieferte Gegenstände unterliegen im Abgangsland dem Nullsatz (d.h. sie sind mit Recht auf Vorsteuerabzug von der MwSt befreit). Bei einer solchen "innergemeinschaftlichen Lieferung" muss der Kunde seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer angeben, die über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) überprüft werden kann.
Die MwSt für die gelieferten Gegenstände ist in dem Mitgliedstaat zu zahlen, in dem sie ankommen: Hier stellt die innergemeinschaftliche Lieferung einen "innergemeinschaftlichen Erwerb" dar, für den der Kunde die MwSt zu dem in seinem Land, dem "Bestimmungsland" geltenden Satz zahlen bzw. im Rahmen seiner regelmäßigen MwSt-Erklärung angeben und verrechnen muss.
