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einbürgerungskosten списать с налогов

15.02.12 12:29
Re: einbürgerungskosten списать с налогов
 
Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
Herzog
in Antwort WladBraz 15.02.12 12:13
Einbürgerungskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, weil keine Zwangsläufigkeit besteht.
Auch im Zusammenhang mit Einkünfte sind solche Kosten keine Werbungskosten, BFH Rechtsprechung
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1984/XX840588.HTM
Еinbürgerungskosten steuerlich absetzbar
 

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