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Геверб и социал?

26.12.10 13:13
Re: Геверб и социал?
 
  KriljaSowetow постоялец
в ответ Daddy Cool 26.12.10 11:31, Последний раз изменено 26.12.10 13:54 (KriljaSowetow)
В ответ на:
2. вообще-то регистрируют гевербеамте, или?
3. а что, это от вида деятельности зависит?

Зависит.
Für einige Branchen gelten Spezialregelungen, die über die reine Gewerbeanmeldung hinausgehen. Betroffen sind davon beispielsweise das Reisegewerbe oder die Gastronomie Details zu diesen Voraussetzungen sind in den Paragraphen 33 und 34 der Gewerbeordnung zu finden.
Ещё
Die Betriebe der Urproduktion werden nicht als „Gewerbebetriebe“ angesehen. Dazu gehören Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei und Bergbau. Betriebe der Urproduktion können ihre Erzeugnisse verkaufen, ohne dies als Handelsgewerbe nach § 14 der Gewerbeordnung anzeigen zu müssen.
Ещё
II. Wann wird was als Gewerbe definiert?
Dieser Pflicht zur Gewerbeanmeldung unterliegen jedoch nach der Gewerbeordnung nur die Gewerbetreibenden. Dabei ist als "Gewerbe" jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit definiert. Ein Gewerbe übt also aus, wer:
* persönlich unabhängig ist
(d.h. fremden Weisungen nicht unterworfen ist),
* eine erlaubte Tätigkeit ausübt
(die Tätigkeit darf nicht schlechthin verboten sein, wie z.B. gewerbsmäßige Hehlerei),
* die Tätigkeit regelmäßig
(d.h. nicht nur gelegentlich) und gegen Entgelt ausübt,
* dabei einen Gewinn anstrebt
(wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser tatsächlich erzielt wird).
Obwohl diese Merkmale an sich zutreffen, werden traditionell wissenschaftliche, künstlerische, lehrende, heilende und rechtsberatende Tätigkeiten sowie andere ähnliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, nicht als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung angesehen, sondern als sogenannte „Freie Berufe“.
Hierunter fallen also z.B.:
* Rechtsanwälte,
* Patentanwälte,
* Wirtschaftsprüfer,
* Steuerberater,
* Architekten,
* Wissenschaftler,
* Künstler und
* Ingenieure mit ihren Planungs- und Konstruktionsbüros.
Ebenfalls freiberuflich tätig sind:
Ärzte sowie andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbstständige Hebammen oder Krankenpfleger.
Erteilen sie Musikunterricht und Privatunterricht im Sinne des Privatschulgesetzes, gehören sie ebenfalls zu den lehrenden Berufen.
Der gewerbsmäßig betriebene Tanz- oder Reitunterricht hingegen gehört nicht da
 

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