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kleine Gewerbe

17.05.10 10:47
Re: kleine Gewerbe
 
kolja-nikolai знакомое лицо
kolja-nikolai
in Antwort keaaek 16.05.10 13:55
kleine Gewerbe - нет такого..
есть:
а. Kleinunternehmerregelung
б. Nebengewerbe
что вас интерессует?
В ответ на:
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber zieht bei 15 Arbeitsstunden die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Synonym werden häufig die Begriffe Nebentätigkeit, Kleingewerbe oder Kleinunternehmen verwendet. Durch das Nebengewerbe ist auch der Existenzgründer nicht verpflichtet eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Der Gründer ist in seinem Nebengewerbe weiterhin über die Familienversicherung oder die zuständige Bundesagentur für Arbeit versichert.

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