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покупка товара через интернет в США, вопросы
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в ответ sw1677 04.05.10 21:49, Последний раз изменено 05.05.10 10:01 (yuliak2005)
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post2
Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen
В ответ на:
Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?
Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?
Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen
