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Steuerermäßigung für Studenten?
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in Antwort CAHbKA 27.01.04 15:54
Sie müssen dafür die Einkommensteuererklärung für 2003 ausfüllen.
Schauen Sie vorerst, ob Sie überhaupt Steuern gezahlt haben. Dies ist zu sehen auf der Rückseite Ihrer Lohnsteuerkarte 2003 (Zeile 4 und 5).
Auf diesen kummulierten Betrag hätten Sie im Zweifel Anspruch.
Gehen Sie auf www.elster.de, da gibt es Einkommensteuererstellungeprogramme zum downloaden oder holen Sie beim Finanzamt entsprechende Vordrucke (Mantelbogen + Anlage N).
Füllen Sie diese entsprechend aus. Ihre Werbungskosten (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) sind auf der Rückseite der Anlage N einzutragen.
Da Sie studieren, vergessen Sie nicht Ihre Ausbildungskosten (Studiengebühren etc.) auf dem Mantelbogen einzutragen.
Geben Sie die Einkommensteuererklärung 2003 beim zuständigen Finanzamt ab.
Schauen Sie vorerst, ob Sie überhaupt Steuern gezahlt haben. Dies ist zu sehen auf der Rückseite Ihrer Lohnsteuerkarte 2003 (Zeile 4 und 5).
Auf diesen kummulierten Betrag hätten Sie im Zweifel Anspruch.
Gehen Sie auf www.elster.de, da gibt es Einkommensteuererstellungeprogramme zum downloaden oder holen Sie beim Finanzamt entsprechende Vordrucke (Mantelbogen + Anlage N).
Füllen Sie diese entsprechend aus. Ihre Werbungskosten (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) sind auf der Rückseite der Anlage N einzutragen.
Da Sie studieren, vergessen Sie nicht Ihre Ausbildungskosten (Studiengebühren etc.) auf dem Mantelbogen einzutragen.
Geben Sie die Einkommensteuererklärung 2003 beim zuständigen Finanzamt ab.