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медицинская страховка
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в ответ Викa 24.01.09 11:14
Добровольно застраховаться в государственной страховке могут только те, кто там до этого числился принудительно.
Т.е. если вы работали, а потом, например, потеряли работу или стали работать самостоятельно, но пока с небольшим доходом, то можете добровольно оставаться в старой страховке.
Если иностранец до этого в государственной страховке никогда не состоял и в данный момент не работает, то никто его туда добровольно не примет.
http://www.abc-der-krankenkassen.de/freiwillig.htm
Т.е. если вы работали, а потом, например, потеряли работу или стали работать самостоятельно, но пока с небольшим доходом, то можете добровольно оставаться в старой страховке.
Если иностранец до этого в государственной страховке никогда не состоял и в данный момент не работает, то никто его туда добровольно не примет.
В ответ на:
Damit eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherung können beitreten:
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und
in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren
,
2. Personen, deren Familienversicherung erlischt oder nach ╖ 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht,
wenn die o. g. Vorversicherungszeiten erfüllt sind
,
3. Schwerbehinderte im Sinne des ╖ 1 des Schwerbehindertengesetzes, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,
4. Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
Damit eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherung können beitreten:
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und
in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren
,
2. Personen, deren Familienversicherung erlischt oder nach ╖ 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht,
wenn die o. g. Vorversicherungszeiten erfüllt sind
,
3. Schwerbehinderte im Sinne des ╖ 1 des Schwerbehindertengesetzes, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,
4. Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
http://www.abc-der-krankenkassen.de/freiwillig.htm
