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Новая форма GmbH. Кто в курсе?
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in Antwort alex2003a 27.07.08 20:51
GmbH: Gründung und Verwaltung werden einfacher
10-07-2008 buhl.valuenet-content.de/portal/index.php?s_id=2&exturl=aHR0cDovL2J1aGwud...
(Val) Der Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen. Das unter der Abkürzung MoMiG laufende Vorhaben soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und die Gründung einer GmbH leichter und schneller machen. Ein Schritt dahin sind zwei verschiedene Musterprotokolle für Standardgründungen. Dadurch werden Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Rutsch erledigt, was aber nur bei einer GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern möglich ist. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag weiterhin notariell beurkundet werden. Weitere wichtige Neuerungen in Überblick:
- Eine Mini-GmbH kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden, also im Prinzip auch mit einem Euro Startkapital. Um den regulären Betrag von 25.000 Euro irgendwann einmal erreichen zu können, darf die GmbH ihre anschließend erwirtschafteten Gewinne höchstens zu 75 Prozent ausschütten und den Rest muss sie ansparen.
- Gesellschafter dürfen individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen und müssen nicht wie bislang Einlagen von mindestens 100 Euro und durch 50 teilbare Einheiten vorweisen. Jeder Geschäftsanteil braucht künftig nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten, damit die leichter aufgeteilt und verkauft werden können.
- Die Eintragungszeiten beim Handelsregister werden verkürzt. Handwerks- und Restaurantbetriebe sowie Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen, können sich ohne vorherige Genehmigung ins Handelsregister eingetragen lassen.
- Soll einen GmbH nur mit einem Gesellschafter gegründet werden, braucht der künftig keine besonderen Sicherheitsleistungen erbringen.
- Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle durch das Gericht auf die Frage beschränkt, ob eine nicht unwesentliche Überbewertung vorliegt, also etwa der Wagen im Pries von 5.000 Euro für 25.000 Euro als Startkapital gelten soll.
- Eine deutsche GmbH kann künftig ihren Verwaltungssitz ins Ausland verlegen.
- GmbH-Gesellschafter ist offiziell nur noch die Person, die in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Wer von einem dort vermerkten Gesellschafter Anteile kauft, kann auf die Liste vertrauen.
- Es gibt einen besseren Gläubigerschutz. Hat eine GmbH keinen Geschäftsführer mehr, müssen die Gesellschafter einen Insolvenzantrag stellen. Es gibt zudem eine erweiterte Liste von Gründen, warum jemand nicht mehr zum GmbH-Geschäftsführer bestellt werden darf.
10-07-2008 buhl.valuenet-content.de/portal/index.php?s_id=2&exturl=aHR0cDovL2J1aGwud...
(Val) Der Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen. Das unter der Abkürzung MoMiG laufende Vorhaben soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und die Gründung einer GmbH leichter und schneller machen. Ein Schritt dahin sind zwei verschiedene Musterprotokolle für Standardgründungen. Dadurch werden Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Rutsch erledigt, was aber nur bei einer GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern möglich ist. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag weiterhin notariell beurkundet werden. Weitere wichtige Neuerungen in Überblick:
- Eine Mini-GmbH kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden, also im Prinzip auch mit einem Euro Startkapital. Um den regulären Betrag von 25.000 Euro irgendwann einmal erreichen zu können, darf die GmbH ihre anschließend erwirtschafteten Gewinne höchstens zu 75 Prozent ausschütten und den Rest muss sie ansparen.
- Gesellschafter dürfen individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen und müssen nicht wie bislang Einlagen von mindestens 100 Euro und durch 50 teilbare Einheiten vorweisen. Jeder Geschäftsanteil braucht künftig nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten, damit die leichter aufgeteilt und verkauft werden können.
- Die Eintragungszeiten beim Handelsregister werden verkürzt. Handwerks- und Restaurantbetriebe sowie Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen, können sich ohne vorherige Genehmigung ins Handelsregister eingetragen lassen.
- Soll einen GmbH nur mit einem Gesellschafter gegründet werden, braucht der künftig keine besonderen Sicherheitsleistungen erbringen.
- Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle durch das Gericht auf die Frage beschränkt, ob eine nicht unwesentliche Überbewertung vorliegt, also etwa der Wagen im Pries von 5.000 Euro für 25.000 Euro als Startkapital gelten soll.
- Eine deutsche GmbH kann künftig ihren Verwaltungssitz ins Ausland verlegen.
- GmbH-Gesellschafter ist offiziell nur noch die Person, die in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Wer von einem dort vermerkten Gesellschafter Anteile kauft, kann auf die Liste vertrauen.
- Es gibt einen besseren Gläubigerschutz. Hat eine GmbH keinen Geschäftsführer mehr, müssen die Gesellschafter einen Insolvenzantrag stellen. Es gibt zudem eine erweiterte Liste von Gründen, warum jemand nicht mehr zum GmbH-Geschäftsführer bestellt werden darf.
