русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Die Brücke

wie deutsch sind deutsche ?

25.04.11 22:26
Re: wie deutsch sind deutsche ?
 
  Ost-Kasachstaner постоялец
Ost-Kasachstaner
in Antwort gadacz 25.04.11 19:50, Zuletzt geändert 25.04.11 22:36 (Ost-Kasachstaner)
В ответ на:
Das Leid betraf doch nicht nur Russlanddeutsche, damnit wurden rundherum alle geschlagen, die vom Krieg, seinen Folgen und im Osten auch von den Nachwirkungen betroffen wurden. Der größte Teil davon, sofern sie es überlebten, bekam nichts, absolut NICHTS.
Haben sehr viele der inzwischen hier ansässigen Spätaussiedler in Arbeitskolonnen geschuftet und/oder unter Kommandantur gestanden?

Herr Gadacz, es geht nur darum, dass Sie im Falle des Besuches eines solchen Dorfes und einer Arbeitskolonne besser verstehen würden, was heißt "ein Deutscher zu sein."
Und warum die Weitergabe der Sprachkenntnissen schwierig war. Insbesondere wenn die Eltern an verschiedenen Orten Arbeitsdienst leisteten und die Kinder bei irgendjemandem, der gar kein Deutsch sprechen könnte, untergebracht wurden. Und die Deutschen aus dem europäischen Teil der UdSSR dürften nach 1956 nicht mehr in seinen Wohnort zurückkehren. Zerstreuung eben. Fairerweise haben die Deutschen aus Rumänien auf Ihrer Internet-Seite vermerkt, dass sie die Nachwirkungen des Krieges am leichtesten überstanden haben.
Diese Deutschen haben wahrscheinlich schon geahnt, dass einige Menschen ihre Volksgruppe für Verhönung den Deutschen aus anderen Länder instrumentalisieren würden.
Und alle wissen, dass die Deutschen aus UdSSR am schwierigsten hatten.
Wofür eigentlich diese Sätze stehen:
ihre Feststellung entfällt, wenn die familiäre Vermittlung wegen der Verhältnisse in dem jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht möglich oder nicht zumutbar war...Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.
§ 6 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
 

Sprung zu