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Frage
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в ответ Arsenjev_sasha 02.08.10 15:31
Ein ernstes Problem. Wenn sich jemand illegal in Deutschland aufhält, kann er nach dem AufG grundsätzlich abgeschoben werden, dabei erst einmal in Abschiebehaft kommen. Was mit seinem "Beherberger" ist, weiß ich leider nicht.
Ich würde keinen Brief schreiben, sondern mich mit den Fragen und Problemen, die ich habe, persönlich an eine helfende Adresse wenden. Das sind wahrscheinlich nichtstaatliche Einrichtungen und Verbände wie das bereits genannte DRK. Auch an die Kirchen kann man sich bestimmt wenden, sie kümmern sich auch um solche Fälle. Auch Vereine vielleicht wie "Pro Asyl". Was auch noch denkbar wäre, beim offiziellen Ausländerbeauftragten der Stadt um ein beratendes Gespräch zu ersuchen. Bei uns saß die Dame im Rathaus und hat wirklich kompetent selbst weitergeholfen bei Problemen etwa mit der Ausländerbehörde oder kannte zumindest Adressen, wo man sich auch rechtlich gut beraten lassen konnte usw-
Viel Glück!
Ich würde keinen Brief schreiben, sondern mich mit den Fragen und Problemen, die ich habe, persönlich an eine helfende Adresse wenden. Das sind wahrscheinlich nichtstaatliche Einrichtungen und Verbände wie das bereits genannte DRK. Auch an die Kirchen kann man sich bestimmt wenden, sie kümmern sich auch um solche Fälle. Auch Vereine vielleicht wie "Pro Asyl". Was auch noch denkbar wäre, beim offiziellen Ausländerbeauftragten der Stadt um ein beratendes Gespräch zu ersuchen. Bei uns saß die Dame im Rathaus und hat wirklich kompetent selbst weitergeholfen bei Problemen etwa mit der Ausländerbehörde oder kannte zumindest Adressen, wo man sich auch rechtlich gut beraten lassen konnte usw-
Viel Glück!
'Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert - sie arbeiten während der Arbeitszeit.' (Ephraim Kishon)
