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Burkiny

17.09.09 17:52
Re: Burkiny
 
Klem69 свой человек
Klem69
in Antwort kisa-777 12.09.09 02:37
Der Zusammenhang ist ja noch größer: Die Männer sollen den Körper der Frau nicht sehen und nicht anfassen dürfen. In Deutschland ist es aber Gesetz, nur mit enganliegender Badebekleidung im Schwimmbad zu baden. Vorher soll man sich duschen, um "vorgesäubert" in das Schwimmbecken zu gehen. Bei weiter Badebekleidung ist eine Säuberung der Haut im entsprechendem Maße nicht machbar. Es geht also nicht darum, wieviel Stoff die Haut bedeckt, sondern darum, daß der Stoff enganliegend sein soll. Darum werden auch immer öfter die knielangen sehr weiten Hosen bei Jungs verboten, welche in den letzten Jahren in Mode kamen.
Dann kommt5 das andere Problem: Frauen, die mit solch weitem Ganzkörperkondom baden gehen, signalisieren zugleich, daß kein Mann sie anfassen darf. Der Rettungsschwimmer ist aber verpflichtet, im Notfall ihr zu helfen. Wenn er sie also rettet, weil sie am ertrinken ist, schimpft die entsprechen Religionsgemeinschaft: "Er darf sie nicht anfassen! Das ist Religionsfeindlichkeit, wenn er es doch macht! Oder: Der Rettungsschwimmer läßt die Frau ertrinken. Dann kann ihm keiner diesen Vorwurf machen? Denkst 'de! Dann schimpft die entsprechende Religionsgemeinschaft: "Er hat die arme Frau ertrinken lassen, weil sie einen anderen Glauben hat! Das ist Religionsfeindlichkeit! Er hätte ihr helfen müssen!" Egal, was passiert, alles wird dann wieder als ausländerfeindlich oder religionsfeindlich dargestellt.
Darum: In Deutschland ist Hilfe Pflicht! Und darum sind entsprechen Gesetze notwendig, daß diese Pflicht auch realistisch umgesetzt werden kann. Für Hygiene, für Gleichberechtigung, für Frieden!
 

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