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Kinderschutz oder Internetzensur?

07.09.09 02:29
Re: Kinderschutz oder Internetzensur?
 
xenophil коренной житель
xenophil
в ответ gadacz 06.09.09 23:56, Последний раз изменено 07.09.09 02:34 (xenophil)
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Es ist kaum vorstellbar,

Vorstellbar ist vieles. Es können Fehler unterlaufen, die ja nicht durch die Judikative kontrollierbar sind. Es können aber auch weitere Begehrlichkeiten hinzukommen, die
auch jetzt schon laut werden. Wo der Weg ist, ist auch das Ziel. Zumindest kann man das nicht ausschließen und dann auch nicht wirklich gut kontrollieren.
В ответ на:
Das ist doch so wie hier bei germany.ru. Da gibt es etliche "Damen" mit eindeutig pornografischen Bildern in der Galerie. Meldet man das, passiert in der Regel nichts, es sind ja auch "Kunden", die sich hier die Werbung ansehen und die "Einschaltquote" erhöhen. Obwohl es eindeutig gegen die Bedingungen verstößt interessiert es nicht wirklich. dass hier auch Kinder/Jugendliche damit konfrontiert werden, berührt die Betreiber auch nicht. Da interessieren bestehende Gesetze nicht. Ich bin sicher, würde ich das anzeigen, wäre es verschwendetes Papier und verlorene Zeit.
Also man darf wirklich nicht glauben, dass alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.

Keine Ahnung, habe unbekleidete Damen hier noch nicht gesehen, surfe aber auch nicht in den Galerien von Germany.ru. Wenn es da kinderpornographische Inhalte geben sollte, dann sollte man das melden, und die Betreiber werden schon kooperativ sein (müssen), sonst haben die Ärger. Germany.ru ist aber germany.RU, d. h., dass hier primär Gesetze der Russischen Föderation greifen. Gehen Sie mal auf normale Seiten wie mail.ru oder auf viele russische Nachrichtenportale, da wimmelt es von Links auf Pornoseiten. Jedoch ist die Pornographie (ich meine jetzt nicht die Kinderpornographie) weder in Russland noch in der BRD als solche verboten, soweit ich weiß. Vielmehr geht es "nur" um die zeitliche und räumliche Platzierung von diesen Inhalten. Zumindest hier in Deutschland. Insofern ist das nicht unbedingt ein sehr gutes Beispiel und bei den von Ihnen geschilderten "Tatbeständen" würde m. M. nach eher das Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht oder teilweise das Zivilrecht greifen, aber wohl kaum das Strafrecht, oder?
В ответ на:
Also man darf wirklich nicht glauben, dass alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.

Ich glaube aber immer noch an das Grundgesetz und seine Bedeutung. Da bin ich vlt. naiv, aber diese Naivität möchte ich ungern über Bord werfen.
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere."
 

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