Вход на сайт
еще раз вопрос про промиле
454 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Vaganza 01.10.07 23:13
Das Wort Promille im umgangssprachlichen Sinne bezieht sich auf die Menge Alkohol, die eine Person im Blut hat. Der Blutalkohol-Gehalt wird üblicherweise in Promille angegeben und kann mittels der Widmarkformel berechnet sowie in der Atemluft oder im Blut gemessen werden. Als Maßeinheit dient das Massenverhältnis Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g): siehe Artikel Blutalkoholkonzentration. Mit einem handlichen Alcotest-Gerät, welches bei polizeilichen Kontrollen oder bei Unfallaufnahmen in der Regel auf der Straße eingesetzt wird und in welches man hineinpustet, kann überschlägig ermittelt werden, welche Alkoholkonzentration der Betroffene im Körper hat. Als Maßeinheit dient die Alkoholmenge in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l). Dabei entsprechen z. B. 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration genau 0,5 mg/g Blutalkoholkonzentration (= 0,5 Promille). Der genaue Promillegehalt − sollte er
zu hoch sein − wird dann auf der Polizeistation entweder mit einem weitaus aufwendigeren Atemalkoholmessgerät oder von einem Arzt durch eine Blutalkoholmessung (mit einer geringen Blutabnahme bei dem Betroffenen) festgestellt.
In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz wird Trunkenheit im Straßenverkehr ähnlich geahndet. Die Obergrenze des Alkoholgehaltes im Blut beträgt laut Gesetzgeber 0,5 mg pro Gramm (= 0,5 Promille). Bei Überschreitung ist als Folge mit einer hohen Geldstrafe, einem Fahrverbot oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis (in Österreich heißt die Fahrerlaubnis Lenkberechtigung), in Deutschland auch mit einem Punkteintrag beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu rechnen. Als Straftat im Zusammenhang mit Alkohol gilt bereits eine auffällige Fahrweise oder gar ein Unfall. Ein Wert von 1,1 Promille gilt generell als Straftat, unabhängig von auffälligen Fahrweisen oder Unfällen. In solchen Fällen wird eine Geldstrafe zusammen mit 7 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt verhängt sowie die Fahrerlaubnis entzogen.
In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz wird Trunkenheit im Straßenverkehr ähnlich geahndet. Die Obergrenze des Alkoholgehaltes im Blut beträgt laut Gesetzgeber 0,5 mg pro Gramm (= 0,5 Promille). Bei Überschreitung ist als Folge mit einer hohen Geldstrafe, einem Fahrverbot oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis (in Österreich heißt die Fahrerlaubnis Lenkberechtigung), in Deutschland auch mit einem Punkteintrag beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu rechnen. Als Straftat im Zusammenhang mit Alkohol gilt bereits eine auffällige Fahrweise oder gar ein Unfall. Ein Wert von 1,1 Promille gilt generell als Straftat, unabhängig von auffälligen Fahrweisen oder Unfällen. In solchen Fällen wird eine Geldstrafe zusammen mit 7 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt verhängt sowie die Fahrerlaubnis entzogen.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт
