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Украли навигатор!!!

01.10.07 11:49
Re: Украли навигатор!!!
 
ShooTer aeternum cogites
ShooTer
in Antwort bastq2 01.10.07 11:44
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
* Brand oder Explosion
* Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
* Raub
* unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind
* Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das OlG Celle hat z.B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland Keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.
* Glasbruchschäden
* Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
* Marderbiss ohne Folgeschäden
Vandalismus включен только в Vollkaskoversicherung. Но когда речь идет о стекле то в этом случае, это оценивается как Glasbruchschäden. Перед тем как делать описание, лучше связаться со знакомым страховщиком, он предложит правильную формулировку.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт

 

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