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Autorechtschutz....иметь или не иметь?

04.09.07 20:24
Re: Autorechtschutz....иметь или не иметь?
 
ShooTer modicus
ShooTer
в ответ AUTOBAT 03.09.07 19:07
Der Zeuge (╖╖ 48 ff. StPO)
Zeuge ist,
┘wer in einem nicht gegen sich selbst gerichteten Strafverfahren über von ihm gemachte Wahrnehmungen Aussagen machen kann.
* Beweismittel, bei der eine Person über wahrgenommene Tatsachen Auskunft erteilt
* Grundlage der Beweiserhebung sind die konkreten, subjektiven Wahrnehmungen des Zeugen, alle Tatsachen, die der Zeuge sinnlich (riechen, schmecken, sehen, hören, fühlen) erfahren hat.
* Eigene Beurteilungen, Erfahrungen, Schlussfolgerungen oder Wertungen des Zeugen haben keine Beweiskraft.
* Die Richtigkeit der Zeugenaussage ist vom Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen.
* Kein anderes Beweismittel ist so anfällig gegen Verfälschung (Wahrnehmungs- und Erinnerungsfehler, Parteilichkeit).
Warum gibt es diese Rechte, die Zeugen von der allgemeinen Zeugnispflicht entbinden?
Die Zeugen sollen in bestimmten Konstellationen geschützt werden, damit z.B. Konflikte zwischen dem vor Gericht angeklagten und seiner als Zeugin benannten Ehefrau vermieden werden, indem die Ehefrau nicht gegen ihren angeklagten Ehemann aussagen muß. Die Ehefrau kommt hier trotz ihrer Eigenschaft als Zeugin also nicht in die Verlegenheit, ihren Mann zu belasten, sondern kann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, worüber sie das Gericht zu belehren hat.
Господа, делайте выводы.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт

 

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