Вход на сайт
красные номера просрочены
383 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ alvibo 30.07.07 17:57
Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen.
In der BRD handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr) gibt den letzten Gültigkeitstag des Ausfuhrkennzeichens an. Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens kann von dem Zulassenden zwischen 14 Tagen und einem Jahr gewählt werden und erlischt dann automatisch. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die BRD verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.
Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (╖29 StVZO) und AU erteilt. Vor der Siegelung der Kennzeichen wird eine Inaugenscheinnahme des Kfz durchgeführt. Auch muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden
In der BRD handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr) gibt den letzten Gültigkeitstag des Ausfuhrkennzeichens an. Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens kann von dem Zulassenden zwischen 14 Tagen und einem Jahr gewählt werden und erlischt dann automatisch. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die BRD verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.
Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (╖29 StVZO) und AU erteilt. Vor der Siegelung der Kennzeichen wird eine Inaugenscheinnahme des Kfz durchgeführt. Auch muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden