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Финанцамт протягивает руки.

07.07.07 21:51
Re: Финанцамт протягивает руки.
 
ShooTer modicus
ShooTer
in Antwort WishWaster 07.07.07 21:29, Zuletzt geändert 07.07.07 21:52 (ShooTer)
FINANZAMT INFORMIERT
Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Ab dem 1. Juli 2007 die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.
Rechtsgrundlagen sind ╖ 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuLKraftStVO) vom 12.06.2007 (GBl. S. 274.).
Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde erfolgt erst, wenn Sie die "Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug" - vollständig ausgefüllt und unterschrieben v bei der Zulassungsbehörde abgeben. Der Vordruck ist im Internet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de und ww.service-bw.de, bei Ihrem Finanzamt oder den Zulassungsbehörden erhältlich.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт
Импорт / Экспорт
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