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получить права в Литве ?

23.03.07 22:37
Re: получить права в Литве ?
 
ShooTer Science MOD/Rescue Diver
ShooTer
in Antwort I_G_O_R_Y 22.03.07 20:10
Artikel 12
Ordentlicher Wohnsitz

Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort,
an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher
Bindungen oder ≈ im Falle eines Führerscheininhabers
ohne berufliche Bindungen ≈ wegen persönlicher Bindungen,
die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und
dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens
185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen
berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen
Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an
verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten
muss, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen,
sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese letztgenannte
Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn sich der Führerscheininhaber
in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags
von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität
oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen
Wohnsitzes zur Folge.
"Увлекающийся практикой без науки - словно
кормчий, вступающий на корабль без компаса."
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт

 

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