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Führerschein in Poland?
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в ответ CAIIIA-BRD 01.01.07 01:27, Последний раз изменено 01.01.07 17:18 (gendy)
это ещё не всё если покупаешь там права с целью обхода МПУ то в германии могут запретить (и запретят когда увидят) их использование как полученных с целью обхода законов.
по крайне мере пока не исчезнут препятствия наложенные германией
OVG Greifswald, Aktenzeichen: 1 M 46/06 v Urteil vom 11.09.2006
Wer seinen Führerschein in einem anderen Staat der EU erwirbt, um den so genannten ╩Idiotentest╚ in Deutschland zu umgehen, muss darum fürchten, die Anerkennung der Fahrerlaubnis nicht automatisch anwenden zu dürfen. Darauf verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). In Fällen eines ╩rechtsmissbräuchlichen Erwerbs╚ der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, beispielsweise nach Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, könnten deutsche Behörden zusätzlich den Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen, so entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. In jedem Fall sei eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich. Von einem Rechtsmissbrauch sei zum Beispiel dann auszugehen, wenn der Führerscheinbesitzer die ausländischen Behörden über seine Fahreignung getäuscht habe, hieß es. Ein Mann hatte die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den ╩Idiotentest╚ zu umgehen. Rechtsmissbrauch bestehe auch, wenn es beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland keinen Zusammenhang mit den Zielen der so genannten Führerschein-Richtlinie (Richtlinie 91/4397EWG) gebe. Die Richtlinie schreibt die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in den EU-Staaten fest, um beispielsweise die berufliche Tätigkeit im Ausland zu erleichtern
по крайне мере пока не исчезнут препятствия наложенные германией
OVG Greifswald, Aktenzeichen: 1 M 46/06 v Urteil vom 11.09.2006
Wer seinen Führerschein in einem anderen Staat der EU erwirbt, um den so genannten ╩Idiotentest╚ in Deutschland zu umgehen, muss darum fürchten, die Anerkennung der Fahrerlaubnis nicht automatisch anwenden zu dürfen. Darauf verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). In Fällen eines ╩rechtsmissbräuchlichen Erwerbs╚ der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, beispielsweise nach Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, könnten deutsche Behörden zusätzlich den Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen, so entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. In jedem Fall sei eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich. Von einem Rechtsmissbrauch sei zum Beispiel dann auszugehen, wenn der Führerscheinbesitzer die ausländischen Behörden über seine Fahreignung getäuscht habe, hieß es. Ein Mann hatte die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den ╩Idiotentest╚ zu umgehen. Rechtsmissbrauch bestehe auch, wenn es beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland keinen Zusammenhang mit den Zielen der so genannten Führerschein-Richtlinie (Richtlinie 91/4397EWG) gebe. Die Richtlinie schreibt die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in den EU-Staaten fest, um beispielsweise die berufliche Tätigkeit im Ausland zu erleichtern
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