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Geschenke für Autofahrer von Frau Merkel zum NJ

30.12.06 22:58
Re: Geschenke für Autofahrer von Frau Merkel zum NJ
 
gendy патриот
gendy
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Im Sommer 2007 wird dem "Führerscheintourismus" ein Ende gesetzt. Es besteht dann keine Anerkennungspflicht mehr für EU-Führerscheine nach vorausgegangener Fahrerlaubnisentziehung.

уже
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OVG Greifswald, Aktenzeichen: 1 M 46/06 √ Urteil vom 11.09.2006
Wer seinen Führerschein in einem anderen Staat der EU erwirbt, um den so genannten ╩Idiotentest╚ in Deutschland zu umgehen, muss darum fürchten, die Anerkennung der Fahrerlaubnis nicht automatisch anwenden zu dürfen. Darauf verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). In Fällen eines ╩rechtsmissbräuchlichen Erwerbs╚ der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, beispielsweise nach Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, könnten deutsche Behörden zusätzlich den Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen, so entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. In jedem Fall sei eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich. Von einem Rechtsmissbrauch sei zum Beispiel dann auszugehen, wenn der Führerscheinbesitzer die ausländischen Behörden über seine Fahreignung getäuscht habe, hieß es. Ein Mann hatte die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den ╩Idiotentest╚ zu umgehen. Rechtsmissbrauch bestehe auch, wenn es beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland keinen Zusammenhang mit den Zielen der so genannten Führerschein-Richtlinie (Richtlinie 91/4397EWG) gebe. Die Richtlinie schreibt die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in den EU-Staaten fest, um beispielsweise die berufliche Tätigkeit im Ausland zu erleichtern

Фашизм будет разбит


Человека карают только те боги, в которых он верит

 

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