Вход на сайт
Тонировка?
967 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ kentawr2005 11.10.06 09:24
В общем дело в следующем: маленькая заметка от одного полицейского, он Moderator форума, консультирует людей по вопросам StVO. В компетентности сомнений нет, вс╦ что писал, так и было! 
http://15204.rapidforum.com/topic=100876800266
Nur mal zur Info, vielleicht ist ja dadurch die ein oder andere Frage abschließend geklärt.
Habe im letzten Jahr ne Corvette mit schwarzen Scheibenfolien vorne angehalten. Fahrer hat sich darauf berufen, daß er diese als US-Import so vom TÜV abnehmen hat lassen.
Heute war deswegen Gerichtsverhandlung.
Der abnehmende Prüfer hat ausgesagt, daß die Folien zum Zeitpunkt der Abnahme nicht drangewesen sein können, weil er die Vette sonst nicht zugelassen hätte. Ein Übersehen schloss er quasi aus, weil die Dinger kaum zu übesehen gewesen wären.
Ein Sachverständiger hat dazu gemeint, daß es in Deutschland zur Zeit KEINE FOLIE gibt, die für die vorderen Scheiben zulässig wäre, sobald sie auch nur MINIMALE TÖNUNG aufweisen würde. Lediglich einbruchshemmende Folien OHNE TÖNUNG können vorne aufgebracht werden.
Im Urteil hat der Richter dann gesagt, daß sich ein Kraftfahrer nicht aus der Eigenverantwortung ziehen kann, wenn es sich um "Abnahmen" handelt, die dem durchschnittlich versierten Autofahrer komisch vorkommen müssen.
Dem abnehmenden Prüfer konnte natürlich nicht nachgewiesen werden, daß er evtl. gegen Bezahlung ne kleine Gefälligkeitseintragung gemacht hätte - stand aber auch nie zur Debatte und gab auch keinen Grund dafür, dies anzunehmen.
Ergebnis:
Nicht alles, was vom TÜV abgenommen wurde, muß von der Highwaypatrol auch als zulässig hingenommen werden. Wurde ja schon oft so geschrieben, daß die Cops gar nichts können, wenn man nen schönen Eintrag hat.
Zweitens kann die Diskussion mit Folie bis zur Tönung X auf Scheiben ohne Wärmedämmung ect. auch beendet werden. Keiner dieser Hersteller hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine Zulassung dafür bekommen.
Gleiches gilt für das Lasieren der Scheiben. Die maximal zulässige Tönung ist das, was die Hersteller nach vielen Versuchen und Messungen als Ausstattung anbieten - alles andere ist nicht zulässig.

http://15204.rapidforum.com/topic=100876800266
Nur mal zur Info, vielleicht ist ja dadurch die ein oder andere Frage abschließend geklärt.
Habe im letzten Jahr ne Corvette mit schwarzen Scheibenfolien vorne angehalten. Fahrer hat sich darauf berufen, daß er diese als US-Import so vom TÜV abnehmen hat lassen.
Heute war deswegen Gerichtsverhandlung.
Der abnehmende Prüfer hat ausgesagt, daß die Folien zum Zeitpunkt der Abnahme nicht drangewesen sein können, weil er die Vette sonst nicht zugelassen hätte. Ein Übersehen schloss er quasi aus, weil die Dinger kaum zu übesehen gewesen wären.
Ein Sachverständiger hat dazu gemeint, daß es in Deutschland zur Zeit KEINE FOLIE gibt, die für die vorderen Scheiben zulässig wäre, sobald sie auch nur MINIMALE TÖNUNG aufweisen würde. Lediglich einbruchshemmende Folien OHNE TÖNUNG können vorne aufgebracht werden.
Im Urteil hat der Richter dann gesagt, daß sich ein Kraftfahrer nicht aus der Eigenverantwortung ziehen kann, wenn es sich um "Abnahmen" handelt, die dem durchschnittlich versierten Autofahrer komisch vorkommen müssen.
Dem abnehmenden Prüfer konnte natürlich nicht nachgewiesen werden, daß er evtl. gegen Bezahlung ne kleine Gefälligkeitseintragung gemacht hätte - stand aber auch nie zur Debatte und gab auch keinen Grund dafür, dies anzunehmen.
Ergebnis:
Nicht alles, was vom TÜV abgenommen wurde, muß von der Highwaypatrol auch als zulässig hingenommen werden. Wurde ja schon oft so geschrieben, daß die Cops gar nichts können, wenn man nen schönen Eintrag hat.
Zweitens kann die Diskussion mit Folie bis zur Tönung X auf Scheiben ohne Wärmedämmung ect. auch beendet werden. Keiner dieser Hersteller hat bis zum heutigen Zeitpunkt eine Zulassung dafür bekommen.
Gleiches gilt für das Lasieren der Scheiben. Die maximal zulässige Tönung ist das, was die Hersteller nach vielen Versuchen und Messungen als Ausstattung anbieten - alles andere ist nicht zulässig.