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Мотоцикл Урал какие права))
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в ответ ЮКМ 05.06.06 12:20
Сорри, но ошибаешся ты. Я тоже точно знаю и могу даже кучу ссылок привести. С классом "В" до сих пор можно водить мопед до 125 кубов и 11 кВ в Италии. В Германии же только если права получены до 1.04.1980.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t25945.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t25945.html
В ответ на:
Historisches: die Klasse A1 ist aus der alten Klasse 4 (bis 31.3.1980) bzw. 1b (1.4.1980 bis 31.12.1998) hervorgegangen: Bis zum 31.3.1980 gab es das 50 ccm Hubraum-Limit, den Führerschein konnte man ohne praktische Ausbildung und praktische Prüfung erwerben, er war in den PkW und LkW-Klassen enthalten.
Ab 1.4.1980 wurden Leichtkrafträder als neue Kategorie eingeführt, die neuen Führerscheine wurden dann nur aufgrund einer praktischen Zweiradausbildung und -prüfung erteilt.
Für die Inhaber alter 2,3,4 Führerscheine wurde eine 1b Berechtigung im Sinne einer Besitzstandswahrung eingeführt.
Leichtkrafträder hatten damals
- maximal 80 ccm Hubraum
- maximal 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- eine maximale Nenndrehzahl von 6000 Umdrehungen pro Minute
Das Limit bei der Nenndrehzahl ist später weggefallen.
Durch die 22. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.02.1996 (in Kraft seit 23.02.1996) wurden dann Leichtkrafträder umdefiniert, so dass seitdem auch 125er bis 15 PS gefahren werden dürfen.
Bei der Einführung der FeV zum 1.1.1999 ist außer der Umbenennung der Klasse in A1 keine Änderung mehr erfolgt.
Eine Umschreibung auf Klasse A1 ist deshalb auch nicht nötig, wenn man mit einem "alten" Führerschein (z.B. alter 3er ausgestellt vor dem 1.4.1980) Leichtkrafträder fahren will.
Historisches: die Klasse A1 ist aus der alten Klasse 4 (bis 31.3.1980) bzw. 1b (1.4.1980 bis 31.12.1998) hervorgegangen: Bis zum 31.3.1980 gab es das 50 ccm Hubraum-Limit, den Führerschein konnte man ohne praktische Ausbildung und praktische Prüfung erwerben, er war in den PkW und LkW-Klassen enthalten.
Ab 1.4.1980 wurden Leichtkrafträder als neue Kategorie eingeführt, die neuen Führerscheine wurden dann nur aufgrund einer praktischen Zweiradausbildung und -prüfung erteilt.
Für die Inhaber alter 2,3,4 Führerscheine wurde eine 1b Berechtigung im Sinne einer Besitzstandswahrung eingeführt.
Leichtkrafträder hatten damals
- maximal 80 ccm Hubraum
- maximal 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- eine maximale Nenndrehzahl von 6000 Umdrehungen pro Minute
Das Limit bei der Nenndrehzahl ist später weggefallen.
Durch die 22. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.02.1996 (in Kraft seit 23.02.1996) wurden dann Leichtkrafträder umdefiniert, so dass seitdem auch 125er bis 15 PS gefahren werden dürfen.
Bei der Einführung der FeV zum 1.1.1999 ist außer der Umbenennung der Klasse in A1 keine Änderung mehr erfolgt.
Eine Umschreibung auf Klasse A1 ist deshalb auch nicht nötig, wenn man mit einem "alten" Führerschein (z.B. alter 3er ausgestellt vor dem 1.4.1980) Leichtkrafträder fahren will.
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