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Попался на дистанции
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в ответ Apollon 16.11.05 23:13
Das Nichtangeben eines Fahrers darf bei kleinen Verkehrsdelikten nicht zur Auflage eines Fahrtenbuches führen. Dies gilt vor allem dann, wenn nur ein Verwarnungsgeld verlangt wurde und es sich nicht um eine Tat handelt, die in die Flensburger Kartei eingetragen wird. Voraussetzung für den Fahrtbuchzwang ist auch, dass die Polizei ihre Ermittlungen zügig durchführt. Innerhalb von zwei Wochen sollte zumindest der Fahrzeughalter zum Verkehrsverstoß befragt werden.
http://www.zdf.de/ZDFde/druckansicht/4/0,1986,2081380,00.html
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Зри в корень!