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in Antwort Yersinia Gestern, 19:31, Zuletzt geändert Gestern, 20:17 (tornik)
KI в помощь...
по моему достаточно подробно и ясно..
Bei einem Schaden an einer Stoßstange mit Vorschaden
können Sie Schadenersatz für den durch den neuen Unfall entstandenen Schaden verlangen. Wichtig ist, dass der neue Schaden klar vom Vorschaden abgrenzbar ist, und Sie diesen Nachweis führen können. Sie müssen die Reparaturkosten für den zusätzlichen Schaden verlangen, jedoch kann ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden, wenn durch die Reparatur auch der Vorschaden beseitigt wird.Wichtige Punkte und Vorgehensweise
- Dokumentation: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Sachverständigen, um den neuen Schaden genau zu dokumentieren und ihn visuell vom Vorschaden abzugrenzen.
- Nachweisbarkeit: Sie müssen nachweisen, dass der aktuelle Schaden durch den neuen Unfall entstanden ist und nicht bereits als Vorschaden vorlag.
- Reparaturkosten: Sie haben Anspruch auf Ersatz für den neuen Schaden. Die Kosten für den Vorschaden sind nicht Teil der Forderung. Wenn der neue Schaden aber den Vorschaden „mitheilt“ (z. B. beim Austausch der gesamten Stoßstange), muss ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden.
- Keine Pflicht zur Reparatur des Vorschadens: Sie sind nicht verpflichtet, den Vorschaden vor dem Unfall reparieren zu lassen.
- Vorschaden nicht verschweigen: Verschweigen Sie den Vorschaden nicht, sondern weisen Sie den Sachverständigen darauf hin. Das Versäumnis, Vorschäden anzuzeigen, kann zu einer Ablehnung der Forderung führen.
- Gebrauchsspuren: Normale, alltägliche Gebrauchsspuren ohne Funktionsbeeinträchtigung (z. B. leichte Kratzer) können als normale Abnutzung angesehen werden und rechtfertigen keinen Abzug.
- Nachweis der fachgerechten Reparatur: Wenn der Vorschaden bereits fachgerecht repariert wurde, ist dies ein starkes Argument gegen den Einwand der Versicherung.
- Rechnungsbeleg: Wenn Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen, können Sie mit der Rechnung den Nachweis über die fachgerechte Reparatur erbringen.
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