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Auffahrtunfal, непонятые требования

Вчера, 20:43
Re: Auffahrtunfal, непонятые требования
 
tornik коренной житель
tornik
в ответ karamergen Вчера, 20:32, Последний раз изменено Вчера, 20:58 (tornik)

Was ist die 130-Prozent-Regel bei einem Unfall?

Übersicht mit KI


Die 130%-Regel besagt, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Fahrzeug auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden repariert werden darf, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30% übersteigen. Damit die Regel greift, muss das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter genutzt werden und die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach dem Gutachten erfolgen.

Voraussetzungen für die 130%-Regel

  • Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur dürfen höchstens 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.
  • Vollständige Reparatur: Das Fahrzeug muss nach einem Unfall vollständig und fachgerecht repariert werden, wie im Gutachten beschrieben. Teilreparaturen sind nicht zulässig.
  • Mindestnutzung: Sie müssen das Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter nutzen und auf sich zugelassen haben.
  • Nachweis: Das Integritätsinteresse, also der Wunsch, das spezielle Fahrzeug zu behalten, muss gegeben sein.

So setzen Sie den Anspruch durch

  • Gutachten: Lassen Sie ein Schadensgutachten erstellen, das die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert ermittelt.
  • Reparatur: Beauftragen Sie eine Werkstatt, die die Reparatur gemäß den Vorgaben des Gutachtens durchführt.
  • Nachweis: Nach der Reparatur müssen Sie der Versicherung nachweisen, dass das Fahrzeug weiterhin genutzt wird, beispielsweise durch Fotos oder eine Bestätigung des Sachverständigen.
  • и дальше,если захочешь денежку
  • akzeptieren Sie, dass das Fahrzeug bei einem wirtschaftlichen Totalschaden als nicht reparabel gilt und die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts zahlt. Sie verzichten damit auf die Möglichkeit, das Auto reparieren zu lassen, obwohl die Kosten im zulässigen Bereich von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts liegen würden. Anstatt Reparaturkosten erstattet zu bekommen, erhalten Sie den Restwert des Fahrzeugs, was meist deutlich weniger ist. Was bedeutet das konkret?
    • Keine Reparaturmöglichkeit: Sie können das Fahrzeug nicht auf Kosten der Versicherung fachgerecht reparieren lassen.
    • Abrechnung auf Totalschadenbasis: Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert (Verwertungswert des beschädigten Fahrzeugs).
    • Verlust des Integritätszuschlags: Sie verzichten auf den "Integritätszuschlag", der die Reparaturkosten abdeckt, wenn das Fahrzeug für Sie eine besondere Bedeutung hat.
    • Keine Verpflichtung zur Reparatur: Die Versicherung muss Ihnen nicht die Reparaturkosten erstatten, die mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
    Beispiel
    • Wiederbeschaffungswert: 10.000
    • Reparaturkosten: 13.500 € (also 35% des Wiederbeschaffungswerts)
    • Restwert: 2.000
    • Ihre Entschädigung: 10.000 € (Wiederbeschaffungswert) -

2.000 €

Restwert) = 8.000 €.

 

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