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Вопрос к тем, кто ездит в отпуск на авто!

Gestern, 12:42
Re: Вопрос к тем, кто ездит в отпуск на авто!
 
Kupfer постоялец
in Antwort Новичёк2020 Gestern, 12:17, Zuletzt geändert Gestern, 12:45 (Kupfer)

чем дольше игнорировать штраф,тем выше становится сумма.Подожди ещё год,потом фольштрэкуют свои .к потругалии тоже самое .

ein deutscher Staatsbürger, der eine Verkehrsstrafe in Spanien ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen. Dank eines EU-weiten Abkommens können Bußgelder aus einem EU-Land auch im Heimatland des Betroffenen, also in Deutschland, vollstreckt werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie dazu wissen sollten:

* Vollstreckung in Deutschland: Bußgelder aus Spanien können in Deutschland vollstreckt werden, wenn der Betrag mindestens 70 Euro beträgt. Dabei werden auch eventuelle Verwaltungsgebühren mit eingerechnet.

* Zuständige Behörde: Für die Vollstreckung ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Die spanischen Behörden übermitteln den Bußgeldbescheid an das BfJ, welches die Vollstreckung dann einleitet.

* Keine Punkte oder Fahrverbote: Ein Fahrverbot, das in Spanien verhängt wurde, gilt in Deutschland nicht. Ebenso werden keine Punkte im deutschen Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen. Es geht ausschließlich um die Eintreibung der Geldbuße.

* Rabatte bei schneller Zahlung: Viele Länder, darunter auch Spanien, bieten einen Nachlass auf das Bußgeld an, wenn es innerhalb einer bestimmten Frist (oft 20 Tage) bezahlt wird.

* Ignorieren hat Folgen: Das Ignorieren des Bußgeldbescheids ist keine gute Idee. Neben der möglichen Vollstreckung in Deutschland kann es bei einer erneuten Einreise nach Spanien zu Problemen kommen. Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug beschlagnahmt oder sogar eine Haftstrafe verhängt werden.

* Einspruch einlegen: Wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten, müssen Sie den Einspruch fristgerecht in Spanien einlegen. Hierfür empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ignorieren eines spanischen Bußgeldbescheids, der die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreitet, keine nachhaltige Lösung ist und die Strafe höchstwahrscheinlich auch in Deutschland eingefordert wird

 

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