Не так, что бы часто.... Но бывает!
Ein Unfall, bei dem eine Autotür geöffnet wird und es zu einer Kollision kommt, ist ein häufiges Problem im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der die Tür geöffnet hat, die Sorgfaltspflicht hat, den Verkehr zu beachten und andere nicht zu gefährden. Wenn dies nicht geschieht und es zu einem Unfall kommt, haftet in der Regel derjenige, der die Tür geöffnet hat, für den entstandenen Schaden. Es kann jedoch auch zu einer Mithaftung kommen, wenn der andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise zu schnell unterwegs war oder den Abstand nicht eingehalten hat
Haftung des Türöffners:
Der Fahrer oder Beifahrer, der die Autotür öffnet, muss sicherstellen, dass dies ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geschieht
Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers:
Wenn
der andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise zu schnell unterwegs war
oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, kann eine Mithaftung
vorliegen.
Versicherung:
Die Haftpflichtversicherung des Fahrers, dessen Tür geöffnet wurde, ist in der Regel für die Schadensregulierung zuständig.