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Iveco Daily Воет новый Задний Мост

12.11.24 13:54
Re: Iveco Daily Воет новый Задний Мост
 
-Krombacher- старожил
-Krombacher-

Я тоже так подумал, вот полное Письмо Адвоката производителю


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, die rechtlichen Interessen von Herrn V-----, Gam------ in 57259 Freudenberg zu vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung liegt diesem Schriftsatz bei.

Unser Mandant legt uns die Korrespondenz zwischen Iveco West und unserem Mandanten vor. Wir gehen davon aus, dass auch Sie in Kenntnis der Umstände sind. Unser Mandant hatte im März dieses Jahres einen Iveco Daily Kasten L4H2, km-Stand 25683 zum Preis von 29.980,00 Euro erworben. Nach bereits kurzer Nutzung stellte er starke Geräuschentwicklung an der Hinterachse fest und meldete den Schaden an Iveco West, dort Herrn W----. Die komplette Hinterachse wurde gewechselt im Rahmen der Herstellergarantie, so wurde dies unserem Mandanten kommuniziert.

Unmittelbar nach erfolgter Reparatur konnte unser Mandant keine Geräuschentwicklung feststellen. Nach einer Fahrtstrecke von ca. 300 km meinte unser Mandant zwar, bei einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h ebenfalls wieder ein Geräusch wahrzunehmen, im Stadtverkehr oder bei niedrigeren Geschwindigkeiten auf der Autobahn war dies nicht wahrnehmbar. So dachte er, das Problem sei behoben. Inzwischen ist aber klar, dass dasselbe Geräusch wieder vorhanden ist, und zwar noch lauter und in geradezu unerträglicher Vehemenz, auch bei niedrigen Geschwindigkeiten und sogar im Straßenverkehr. Die Nutzung des Fahrzeugs ist dadurch nicht nur erschwert, sie wird geradezu unmöglich. Unser Mandant ist dringend auf Ihre Hilfe angewiesen.

Zum Schreiben von Herrn W----- vom 6.11.2024, das Ihnen ebenfalls vorliegen dürfte, möchten wir anmerken, dass eine gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer keineswegs nur bis zum 31.05.2024 lief, sondern aufgrund des Kaufvertragsschlusses und Übergabe des Fahrzeugs an unseren Mandanten am 20.03.2024 noch bis zum 19.03.2026 läuft, mit einer Beweislastumkehr zu Lasten unseres Mandanten bis zum 19.03.2025. Spätestens in der dann folgenden Anmeldung des Garantiefalls/Unternehmerrückgriffs durch den Verkäufer wäre Ihr Handeln erforderlich, wobei eine Kostentragungslast unseres Mandanten nicht erkennbar wäre. Auch der Hinweis, es sei im Rahmen des Hinterachswechsels ein Aggregat ausgetauscht worden, das nicht Iveco selbst hergestellt habe, kann nicht zu Lasten unseres Mandanten gehen. Selbst wenn er dieses Teil selbst beschafft und von Ihnen verlangt hätte, dieses einzubauen – was nicht der Fall war – könnten Sie ihm dies nicht erfolgreich vorhalten, wenn sie es dann doch ohne Bedenkenshinweis einbauen.

Das Problem scheint bei Fahrzeugen dieses Typs nicht unbekannt, auch die Erforderlichkeit einer zweiten Nachbesserung nach bereits erfolgtem Austausch der Hinterachse ist in zahlreichen Internetforen bestätigt und dokumentiert.

Wir sind der Meinung, dies alles ließe sich abkürzen durch Ihre Bestätigung, den nach wie vor bestehenden Mangel am Fahrzeug unseres Mandanten auf eigene Kosten zu beheben.

Wir fordern Sie zur Abgabe einer entsprechenden Bestätigung zu unseren Händen bis spätestens zum 22.11.2024 auf. Hiernach werden wir Klage erheben.

 

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