И опять MG
Die Bundesregierung plant nun wieder eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos neu anzukurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen.
https://www.adac.de/news/neuzulassungen-kba/
Der Verkauf von E-Autos bricht im August 2024 massiv ein, aber auch
Benziner und Diesel-Pkw werden weniger neu zugelassen als im
Vorjahresmonat. Vergleichsweise stabil halten sich Hybrid-Fahrzeuge.
https://www.autozeitung.de/neue-e-auto-foerderung-2024-207...
Elektrische Dienstwagen dürfen teurer werden
Natürlich darf jede Firma selbst entscheiden, wie teuer die Fahrzeuge sein dürfen, die Mitarbeitende zur Verfügung gestellt bekommen. Doch es gibt eine Obergrenze des Listenpreises, bis zu der ein Steuervorteil bei der Dienstwagenversteuerung gilt – nämlich 0,25 Prozent anstelle von 1,0 Prozent des Listenpreises, die als geldwerter Vorteil versteuer werden müssen. Diese Preisgrenze hat die Regierung zuletzt auf 70.000 Euro festgelegt – und mit der neuen Förderung auf 95.000 Euro angehoben. Rückwirkend bis 1. Juli 2024 dürfen Dienstwagenfahrende also nun also auch teurere Autos günstiger versteuern. Die neue Regelung soll bis 2028 gelten.
Zusätzlich
zum verringerten geltwerten Vorteil, von dem Arbeitnehmende und
Selbstständige profitieren, dürfen Unternehmen ihre Dienstwagen als
Sonderabschreibung zur Senkung ihres zu versteuernden Gewinns nutzen.
Diese Regelung sollte 2024 auslaufen. Im Zuge der neuen E-Auto-Förderung
2024 hat die Regierung sie nun ebenfalls bis 2028 verlängert.