Вопрос по ППД
https://www.autozeitung.de/abbiegen-blinker-stvo-urteil-19...
Im Februar 2020 kam es im Fall eines falsch gesetzten Blinkers zu einem Urteil des OLG Dresden (4 U 1354/19). Ein Autofahrer war auf einer Vorfahrtstraße unterwegs, wollte nicht abbiegen, hatte aber trotzdem fälschlicherweise den Blinker aktiviert. Währenddessen wartete eine Motorradfahrerin an einem Stoppschild und wollte nach links auf die Vorfahrtstraße biegen. In der Annahme, dass das von rechts kommende Auto abbiegen würde, fuhr sie los und nahm dem blinkenden Geradeausfahrer somit seine gemäß StVO geltende Vorfahrt. Es kam zum Unfall. Die Motorradfahrerin sah sich im Recht und stellte Forderungen an den falsch blinkenden Autofahrer. Das Gericht sprach ihr jedoch nur ein Drittel ihres geforderten Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu.
Nach Ansicht des Gerichts hat die
Motorradfahrerin den Unfall somit zum überwiegenden Teil selbst verursacht.