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Километраж и страховка
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в ответ Deptokrat 02.04.24 10:22
Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Das Urteil ist zu begrüßen, sollte Versicherungskunden allerdings nicht dazu verleiten, die vertragliche vereinbarte Laufleistung nur als Richtgröße zu interpretieren. Zudem ist es nicht nur ratsam, eine höhere als die vereinbarte Kilometerzahl zu melden. Auch eine geringere Fahrleistung sollte der Gesellschaft mitgeteilt werden, da sich auf diese Weise womöglich die Prämien senken lassen.