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Километраж и страховка

02.04.24 10:22
Re: Километраж и страховка
 
Deptokrat коренной житель
Deptokrat

Darf eine Versicherungsgesellschaft auf Basis ihrer Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) eine Vertragsstrafe verlangen, wenn ein Kunde die maximale Fahrleistung pro Jahr überschreitet und dies nicht anzeigt? Diese Frage hatte die 16. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Koblenz zu beantworten – und entschied zugunsten des Versicherungsnehmers (Az. 16 S 2/21).

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, dessen Auto laut Vertrag mit einer Fahrleistung von höchstens 15.000 Kilometern pro Jahr versichert war. Im Rahmen einer Unfallregulierung wurde ein Sachbearbeiter der Versicherung dann darauf aufmerksam, dass der Kunde deutlich mehr gefahren war. Die Gesellschaft verlangte daraufhin eine Vertragsstrafe von 500 Euro und berief sich auf ihre AKB.

Der Fall wurde streitig.


Nach Meinung des LG sehen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft allerdings nur eine Vertragsstrafe bei einer vorsätzlich zu niedrig angegebenen Kilometerzahl pro Jahr vor. Die Vertragsbedingungen der Versicherung im aktuellen Fall bezogen sich hingegen auch auf fahrlässiges Verhalten. Dementsprechend wäre bei einer nicht gemeldeten Überschreitung von nur einem Kilometer bereits die volle Vertragsstrafe fällig geworden. Das stelle eine unangemessene Benachteiligung für den Versicherungsnehmer dar.

 

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