Тотальный контроль за стадом
Что изменится после замены на твою систему?
Art 21
Bestehende Parteien sind aufzulösen. Neue Parteien sind verboten. Näheres regelt ein Gesetz.
Die Rechtsprechung
Art 57
(1) Alle vorhanden Gerichte werden vorläufig von ihren bisherigen Aufgaben entbunden.
(2) Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern des Tribunals des Rechts anvertraut, bis eine Neuregelung der Rechtsordnung im gesamten vorläufigen Staatsgebiet entstanden ist.
(3) Die Richter des Tribunal des Rechts werden über eine gemeinsame Abstimmung des Übergangsrates und der Vollversammlung in ihr Amt bestimmt.
(4) Das Tribunal des Rechts untersteht dem Übergangsrat und somit unmittelbar allen Staatsangehörigen.
(5) Das Tribunal des Rechts wird in den Ländern Nebenstellen errichten.
(6) Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland wird aufgelöst. Den Schutz der Übergangsordnung, aller Gesetze und des Rechtswesens im vorläufigen Staatswesen, obliegt alleine dem Übergangsrat und somit unmittelbar den Staatsangehörigen.
(7) Sollte das Bestehen einer gerichtlichen Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland für eine Übergangszeit notwendig sein, kann der Übergangsrat den Weiterbestand mit einer entsprechenden Weisung anordnen. Der Weiterbestand ist zeitlich zu begrenzen.
Art 58
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
https://www.bundesstaat-deutschland.com/uebergangsordnung....
Ну да, где-то этот бред уже всплывал.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
3) Artikel 25 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949
– „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des
Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen (der BRD) vor und erzeugen Rechte
und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Das
höhere Völkerrecht steht zweifelsfrei über jedem Staats- und
Bundesrecht. Dieses internationale Recht steht über Verwaltungsrecht –
bestätigt die BRD selbst durch diesen Artikel.