Ребята, срочно нужна помощь!!!
Wann benötigen Sie die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)?
In der EU und in anderen europäischen Staaten reisen Sie bequem und unbürokratisch ohne Internationale Versicherungskarte. Durch das Kennzeichenabkommen reicht das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs im Ausland weitgehend als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
In diesen Ländern benötigen Sie keine Internationale Versicherungskarte:
AndorraBelgienBulgarienDänemarkDeutschlandEstlandFinnlandFrankreichGriechenland (mit Zypern)IrlandIslandKroatienLettlandLiechtensteinLitauenLuxemburg | MaltaMonacoNiederlandeNorwegenÖsterreichPolenPortugalRumänienSchwedenSchweizSlowakische RepublikSlowenienSpanien (mit Kanarischen Inseln) / GibraltarTschechische RepublikUngarn |
Die Mitnahme wird in folgenden Ländern empfohlen:
In den folgenden Ländern ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte vorgeschrieben - hier benötigen Sie zwingend eine Internationale Versicherungskarte:
AlbanienBosnien-HerzegowinaMoldawienNordmazedonienMontenegro | RusslandTürkeiUkraineWeißrussland |
Wichtig:
Die Schadenvisitenkarte gehört
im In-und Ausland mit an Bord. Diese erhalten Sie nach der Übermittlung
des Versicherungsscheins per Post. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich
den Europäischen Unfallbericht auszudrucken und zu den Schadenvisitenkarten mit ins Handschuhfach zu legen.