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Bezug von Hartz 4: Freibetrag beim Vermögen
Bezug von Hartz 4: Ein Auto im Wert vom maximal 7.500 Euro dürfen Sie behalten.Wie bereits erwähnt, gibt es gewisses Vermögen, welches nicht verwertet werden muss. Doch es gibt noch eine weitere Regelung, mit der ein Teil des Vermögens eines Hartz-4-Empfängers geschützt wird. Hierbei handelt es sich um die Freibeträge, die vom Jobcenter berücksichtigt werden. Ein solcher Freibetrag bewirkt, dass Personen nicht das gesamte verwertbare Vermögen verlieren.
Doch wie hoch fällt dieser Freibetrag für Hartz-4-Empfänger beim Vermögen aus? Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 12 Abs. 2 SGB II. Grundsätzlich steht jedem volljährigen ALG-2-Empfänger ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr zu. Mindestens liegt dieser bei 3.100 Euro. Der Grundfreibetrag ist folgendermaßen nach oben gedeckelt:
- Für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind: 9.750 Euro
- Für Personen, nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind: 9.900 Euro
- Für Personen, nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind: 10.050 Euro
Des Weiteren gibt es einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Zusätzlich werden geldwerte Ansprüche, welche der Altersvorsorge dienen, besonders geschützt. Für diese wird ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr angesetzt. Wie hoch das angesparte Vermögen maximal sein darf, hängt auch hier vom Alter des Hartz-4-Empfängers ab:
- Für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind: 48.750 Euro
- Für Personen, nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind: 49.500 Euro
- Für Personen, nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind: 50.250 Euro