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in Antwort mljb 11.10.20 19:29
Die Ehefrau kann von der Bank nur zur Zahlung der Kreditraten verpflichtet werden, wenn sie den Vertrag mit unterschrieben hat oder wenn sie für ihren Ehemann bürgt.
Wenn die Frau aber für die Schulden des Mannes bürgt, haftet sie wegen dieser Bürgschaft auch, wenn der Mann seine Kreditraten nicht mehr zahlt.
Es gilt also: Wer nichts unterschrieben hat, braucht auch nicht für die Schulden des Ehegatten mithaften.