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Возврат налога на автомобиль

22.10.19 12:58
Re: Возврат налога на автомобиль
 
  Арткач местный житель
в ответ Ф-И-О 22.10.19 12:20

Ende der Steuerpflicht

Ihre Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, ist für das Ende der Steuerpflicht das Datum der Umschreibung auf den Erwerber maßgeblich.

Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf Grundlage der übermittelten Daten wird ein Abmeldebescheid erstellt. Dieser wird in aller Regel zwei Wochen nach der Außerbetriebsetzung versandt.

Da die Kraftfahrzeugsteuer stets im Voraus (im Normalfall für ein Jahr) zu zahlen ist, entsteht bei der Abmeldung Ihres Fahrzeugs in den meisten Fällen ein Guthaben. Solche Guthaben werden in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs ausgezahlt, sofern Ihrem Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Auszahlung bekannt ist. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Auszahlung automatisch an die für die Abbuchung verwendete Bankverbindung.
Sofern Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie Ihrem Hauptzollamt eine Bankverbindung für Erstattungszwecke anhand des Formulars 3815 mitteilen. Beachten Sie jedoch bitte, dass hierfür die Angabe der IBAN und gegebenenfalls der BIC zwingend erforderlich ist.
Guthaben werden ausschließlich auf eine benannte Bankverbindung überwiesen. Barauszahlungen oder die Ausstellung von Verrechnungschecks sind nicht möglich. Слава всемогущему интернету 😁.

 

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