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Тонировка!
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in Antwort Evgennvkz 08.05.19 21:39
Auch bei den Seitenscheiben müssen Tuner einiges beachten. Völlig tabu beim Scheibentönen sind die Seitenfenster zwischen A- und B-Säule – also die Fahrer- und Beifahrerscheiben. Diese dürfen nicht abgedunkelt werden, da der Fahrer stets freie Sicht haben muss. Erst ab den hinteren Seitenfenstern und der Heckscheibe dürfen Sie die Scheiben tönen.
https://www.tz.de/auto/scheiben-toenen-erlaubt-gehts-richt...
На лобовом разрешена полоска 15 см.
Daraus ergibt sich, dass eine dunkle Folie die Sicht des Fahrers nicht einschränken darf. Erlaubt ist ein maximal 10 Zentimeter breiter Tönungsstreifen am oberen Rand der Frontscheibe. Vorausgesetzt, es ist eine Bauartgenehmigung vorhanden.