Leasing vs Kauf
они врут?
https://www.steuerberatungbeck.de/news/mai_2015/entnahme_d...
Entnahme vor dem Verkauf
Die Veräußerung des Kraftfahrzeugs aus dem Betriebsvermögen unterliegt stets der Umsatzsteuer, auch wenn der PKW ursprünglich ohne Vorsteuerabzug erworben wurde. Daher empfiehlt es sich, den PKW vor der Veräußerung zunächst umsatzsteuerfrei zu entnehmen um ihn anschließend privat außerhalb der betrieblichen Sphäre zu verkaufen. Dieses Entnahme-Verkaufsmodell ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligt (Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 08.03.2001, Az. C-415/98 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31.01.2002, Az. V R 61/96). Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Veräußerung unmittelbar nach der Entnahme erfolgen. Für die private Veräußerung ist keine Umsatzsteuer zu zahlen.
Stand: 28. April 2015
